Erbschaftsangelegenheiten

Regeln Sie die heikle Angelegenheit frühzeitig.

Erbvertrag:         

Der Erbvertrag regelt den Nachlass dort, wo Gesetz und Testament nicht mehr greifen. So können z.B. pflichtleistungsberechtigte Erben auf den Pflichtteil gesetzt und nicht pflichtteilsberechtigte Erben vom Erbe ausgeschlossen werden

Weiterhin regelt der Erbvertrag die Einsetzung Dritter als Erben oder den Erbverzicht (z.B. von Kindern auf ihren Elternteil).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Schenkung/Erbvorbezug        

Eine besondere Form der Schenkung ist der Erbvorbezug. Dabei handelt es sich um eine Zuwendung, die der spätere Erblasser bereits zu Lebzeiten einem zukünftigen Erben zukommen lässt.

Dabei erfolgt eine Anrechnung auf den Erbteil des Begünstigten. Eine ausführliche Beratung ist unerlässlich, sollten Sie einen Erbvorbezug in Erwägung ziehen.  

Wir haben das Knowhow und nehmen uns Zeit für Sie!