Ehevertrag

Denken Sie heute schon an morgen.

Schweben Sie noch auf Wolke 7 oder haben die Schmetterlinge in Ihrem Bauch schon zur Landung angesetzt? Oder wollen Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin  ganz einfach vorsorgen, für den Fall der Fälle?

Wenn Ihnen die Regelungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nicht weit genug gehen, können Sie durch einen Ehevertrag oder ein Testament diese Bestimmungen in einem gewissen Rahmen an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.

Wir von der BURG Treuhand AG helfen Ihnen gerne, wenn Sie für sich und Ihre Partnerin/Ihren Partner optimal vorsorgen möchten, damit Ihnen böse Überraschungen erspart bleiben.